Details

Fargnoli, Iole / Finkenauer, Thomas / Gebauer, Martin (Hrsg.)
Eugen Huber und Max Rümelin
Briefwechsel 1890-1923
Mohr Siebeck
978-3-16-164866-3
1. Aufl. 2025 / ca. 780 S.
Monographie/Dissertation
Termin: Oktober 2025
Kurzbeschreibung
Der Briefwechsel zwischen Eugen Huber und Max von Rümelin fällt in eine Zeit dramatischer Umbrüche in Politik und Gesellschaft, aber auch im Recht und seinen Methoden. Die deutsche Kodifikation des Zivilrechts entsteht im Kaiserreich, das etwa zehn Jahre jüngere Schweizer Zivilgesetzbuch aus dem Jahre 1907 hingegen in einem demokratischen Umfeld. Die Freundschaft zwischen dem Schöpfer der schweizerischen Kodifikation und einem maßgebenden Vertreter der so genannten Tübinger Interessenjurisprudenz beginnt 1890 während der gemeinsamen Zeit in Halle und währt über drei Jahrzehnte bis zum Tod Hubers im Jahre 1923. Huber involviert Rümelin von Anbeginn in den Gesetzgebungsprozess in der Schweiz, nicht nur als freundschaftlichen Ratgeber, sondern auch als Experten im Gesetzgebungsverfahren selbst. So ist der Briefwechsel über weite Teile auch ein rechtsvergleichender. Die Fragen, die vermehrt zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts auftauchen, betreffen im Kern die Rationalität des Rechts und seiner Wissenschaft. Im brieflichen Austausch kommen die juristischen Themen der Zeit zur Sprache, aber auch Fragen der Gestaltung universitärer Lehre, der Fortbildung des Rechts und der schöpferischen Funktion der Gerichte. Darüber hinaus bekommt der Leser einen sehr persönlichen Eindruck von den Anschauungen der Zeit, den privaten Verhältnissen und den gemeinsamen Reisen, welche die Familien miteinander unternahmen.